Bebauungsplan „Areal ehem. Gasthaus zum Hechten“
Bebauungsplan „Areal ehem. Gasthaus zum Hechten" in Kehl-Auenheim
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB und Bekanntmachung der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung und der Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Kehl hat am 13.05.2019 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Areal ehemaliges Gasthaus zum Hechten“ in Kehl-Auenheim im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 13a BauGB gefasst. Das Vorhaben soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB realisiert werden.
Es wurden zwei Bürgerabende am 03.07.2019 und am 19.06.2023 in der Ortschaft sowie die frühzeitige freiwillige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB in der Zeit vom 17.05. bis 19.06.2023 durchgeführt.
Der Gemeinderat der Stadt Kehl hat nun am 16.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.
Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgedruckten Lageplan dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Das ehemalige Gasthaus „Zum Hechten“ prägt als denkmalgeschütztes Gebäude mit historischer Fachwerkfassade zusammen mit dem angrenzenden Scheunengebäude den Ortskern von Auenheim. Das umliegende ca. 4.400 m² große Areal ist derzeit als Lagerfläche untergenutzt und durch den Bestand an Lagergebäuden in seinem Erscheinungsbild entwicklungsfähig.
Die Eigentümer und Investoren möchten das gesamte Gelände zu einem gemischt genutzten kleinen Quartier entwickeln, indem
das ehemalige Gebäude des alten Gasthauses und die zugehörige „Hechtenscheune“ als Nebengebäude unter Beachtung der denkmalrechtlichen Vorgaben saniert, modernisiert und einer anderen Nutzung zugeführt werden,
das umliegende Areal mit Gebäuden in einer dem Ortsbild angepassten Kubatur, sowie in einem bereits weitgehend ausgearbeiteten Architekturkonzept bebaut wird,
ca. 69 „Pflegeappartements“ und ca. 8 Kurzzeitpflegeplätze in vollständig barrierefreien Gebäuden geschaffen werden, inkl. entsprechendem Betreuungsangebot, wie pflegerische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen (sog. „Servicewohnen“),
ein kleines Café sowie Räume für Dienstleister und Ärzte vorgesehen werden, der ruhende Verkehr überwiegend in einer Tiefgarage untergebracht wird sowie Besucherstellplätze an der Freiburger- und Raiffeisenstraße vorgesehen werden.
In der Ortschaft Auenheim besteht Wohnungsbedarf, insbesondere für kleinere und vor allem barrierefreie Wohnungen. Das Vorhaben leistet daher einen wertvollen Beitrag zur Innenentwicklung unter Berücksichtigung der historischen Bausubstanz und der städtebaulichen Struktur der Ortsmitte sowie einer zeitgemäßen Weiterentwicklung mit moderner Formensprache und einer maßvollen Nachverdichtung der Ortsmitte von Auenheim.
Die Art der baulichen Nutzung wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl, die Zahl der Vollgeschoss und die Höhe der baulichen Anlagen als maximale Gebäudehöhe begrenzt. Die Grundflächenzahl, die mit 0,6 über den Orientierungswerten der Baunutzungsverordnung (BauNVO) liegt und die abweichende Bauweise, die Gebäudelängen über 50 m zulässt, verdeutlichen die größere beabsichtigte Verdichtung im innerstädtischen Kontext.
Flächen für Nebenanlagen, für Stellplätze, Carports und Garagen sowie ihre Zufahrten und Bereiche ohne Ein- und Ausfahrten an die öffentlichen Verkehrsflächen werden festgesetzt. Stellplatzflächen sollen zweckdienlich an der Straße platziert werden, während die rückwärtigen Flächen als Grün- und Aufenthaltsflächen für das Plangebiet dienen sollen. Die Festsetzungen dienen zudem der Verkehrssicherheit im Bereich Freiburger-, Jäger- / Raiffeisenstraße.
Die Ergebnisse aus den artenschutzrechtlichen Vorprüfungen werden als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie als Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen in die Festsetzungen aufgenommen, wie insekten- und fledermausfreundliche Außenbeleuchtung, Vogelnistkästen und Vergrämung von bestimmten Artengruppen. Weitere Festsetzungen zur Begrünung des Plangebiets werden getroffen.
Die örtlichen Bauvorschriften regeln u.a. die Dachform, die Fassadengestaltung, die Gestaltung der unbebauten Flächen bebauter Grundstücke, die Einfriedungen und die Stellplatzverpflichtung.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, die textlichen Festsetzungen mit den örtlichen Bauvorschriften, der Vorhaben- und Erschließungsplan mit Lageplan, Grundrissen, Schnitten und Ansichten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit von
Donnerstag, 24.10. bis einschließlich Freitag, 29.11.2024
im Internet unter www.kehl.de/bplan (Stichwort: „Zur aktuellen Bauleitplanung“) eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen / Stellungnahmen sind verfügbar und können eingesehen werden:
Büro Ralf Wermuth, Eschbach, „Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB“, Stand 20.10.2022
Betroffene Themenkomplexe: Bestandaufnahme und Bewertung der Umweltbelange / Schutzgüter, Wechselwirkungen, Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Prognose über die Entwicklung der Planung, Alternativen, Eingriffs-/Ausgleichs-bilanzierung Büro Ralf Wermuth, Eschbach, „Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung schützenswerter Arten und Biotope“, Stand 28.09.2023
Betroffene Themenkomplexe: Potenzialabschätzung Vögel / Fledermäuse / Reptilien / Amphibien / Mollusken / Schmetterlinge,
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Büro EPE, Freiburg, „Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung“, Stand 28.09.2023
Betroffene Themenkomplexe: Arten Reptilien / Vögel / Fledermäuse, Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen Stellungnahme Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht vom 19.06.2023
Betroffene Themenkomplexe: Lärmeinwirkungen auf Plangebiet durch Verkehr und Glockengeläut Stellungnahme Amt für Umweltschutz vom 19.06.2023
Betroffene Themenkomplexe: Artenschutz, Dach- und Fassadenbegrünungen, Vogelschlag, Beleuchtung Stellungnahme Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz vom 19.06.2023
Betroffene Themenkomplexe: Oberflächengewässer, Grundwasserschutz, Abwasserentsorgung/Oberflächenentwässerung, Altlasten/Bodenschutz, Abfallverwertung, allgemeiner Hinweis zu Schutzgütern Stellungnahme Amt für Abfallwirtschaft vom 19.06.2023
Betroffene Themenkomplexe: Bodenaushub, Abfallbeseitigung Gleichzeitig werden die o.g. Planunterlagen zum Bebauungsplan durch die Veröffentlichung bei der Stadtverwaltung Kehl – Nachhaltige Stadtentwicklung – Rathaus II, Rathausplatz 3, EG (im Flur) und in der Ortsverwaltung Auenheim, Raiffeisenstr. 3, während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung gestellt.
Wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans auf private Regelwerke verweist (DIN-Normen), werden diese zur Einsicht bereitgehalten.
Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an
stadtplanung@stadt-kehl.de
mit dem Betreff „Bebauungsplan „Areal ehemaliges Gasthaus zum Hechten“ in Kehl-Auenheim übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch bei der Stadtverwaltung Kehl – Nachhaltige Stadtentwicklung und bei der Ortsverwaltung Auenheim schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über diesen Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.Da das Ergebnis der Behandlung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift zweckmäßig. Da es sich um ein öffentliches Verfahren handelt, wird darauf hingewiesen, dass Namen und Anschrift aus der Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens öffentlich behandelt werden können und dauerhaft archiviert werden.
Kehl, 21.10.2024 Britz, Oberbürgermeister