Vermarktungsstart Hühnerbünd II

Vermarktungsstart für die Grundstücke im Baugebiet „Hühnerbünd II“ in Neumühl

Beginn der Vermarktung der Grundstücke im Baugebiet „Hühnerbünd II“ in Neumühl: Seit Donnerstag, 23. Oktober, haben alle Interessierten – ob Investoren, Bauträger, Baugemeinschaften oder Privatpersonen – die Gelegenheit, sich um Baulandflächen zu bewerben.

Die Grundstücke zur Bebauung mit Einfamilienhäusern und mit einem Mehrfamilienhaus werden jeweils zu einem Festpreis vergeben, der Lage und bauliche Ausnutzbarkeit des jeweiligen Grundstücks berücksichtigt. Hingegen werden die Reihenhausgrundstücke nur im Bieterverfahren gegen Höchstgebot zugeteilt.
Grundlage für die Vergabe der Baugrundstücke sind die jeweils veröffentlichten Vergaberichtlinien für Wohnbaulandgrundstücke im Baugebiet "Hühnerbünd II" (Baulandvergaberichtlinien vom 06.07.2022 - 11.07.2022 - Karsten, Guido.pdf).Grundsätzlich ist die Einräumung eines Erbbaurechts im Rahmen einer individuellen Vereinbarung möglich. Im Baugebiet besteht eine verpflichtende Wärmeabnahme von der Wärmegesellschaft Kehl.
 
Fragen beantwortet Guido Karsten, Bereich städtische Liegenschaften, unter 07851/88-3150 oder G.Karsten@stadt-kehl.de.