Asylverfahren, Verwaltung und soziale Leistungen
Asylverfahren
Der Antrag auf Asyl wird beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt. Dieses entscheidet, ob ein Asylsuchender in Deutschland bleiben darf oder abgeschoben wird.
Fragen rund ums Asylverfahren beantwortet in Kehl die Ausländerbehörde. Sie ist auch für die Ausstellung und Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis zuständig.
Ausländerrecht
Für Fragen des Ausländerrechts ist die Ausländerbehörde der Stadt Kehl zuständig.
Soziale Leistungen
Asylbewerber erhalten verschiedene soziale Leistungen. Dazu zählen Grundleistungen, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen. Zuständig dafür ist das Landratsamt: Flüchtlinge können darüber hinaus im Kehler Rathaus den Sozialpass beantragen und erhalten dann Ermäßigungen für öffentliche Einrichtungen.
Kindergarten, Schule, Ausbildung und Arbeit
Kindergarten und Schule
Kindertageseinrichtungen
Kinder von Flüchtlingen haben genauso wie deutsche Kinder Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Wenn die Sorgeberechtigten die Kindergartenbeiträge aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse nicht zahlen können, werden die Kosten in der Regel durch das Migrationsamt übernommen.
Wer Fragen zu den Kindertageseinrichtungen in Kehl hat, wendet sich an den städtischen Bereich Familie und Bildung.
Schulen
Eine Schulpflicht besteht für alle Kinder und Jugendlichen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben, auch im Fall einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung. Kinder und Jugendliche ohne ausreichende Deutschkenntnisse haben die Möglichkeit, eine sogenannte Vorbereitungsklasse zu besuchen.
Ausbildung und Arbeitsmarkt
Wohnen und Gesundheit
Anschlussunterbringung in Kehl
Die Stadt Kehl versucht, alle Flüchtlinge, die das Recht haben, die beengte Erstunterbringung zu verlassen, möglichst rasch in privaten Wohnungen unterzubringen. In der Anschlussunterbringung stehen den Familien bis zu 45 Quadratmeter Fläche für die erste Person und jeweils 15 Quadratmeter für jede weitere Person zu. Vermieter haben die Möglichkeit, die Flüchtlingsfamilie, die in ihre Wohnung einziehen soll, vorher kennenzulernen. Auch für diese Wohnungen bezahlt zunächst der Landkreis die Miete – allerdings muss der Mietpreis angemessen sein und darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Flüchtlingsfamilien, die in die Anschlussunterbringung gehen können, machen in der Erstunterbringung wieder Plätze frei – die vom Kreis auch rasch wieder belegt werden.
Wer eine Wohnung für Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung anbieten möchte, wendet sich an:
Weitere Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen in Kehl gibt es im Bereich Wohnen.
Gesundheit
Für einen regulären Arztbesuch benötigen noch nicht anerkannte Flüchtlinge einen Krankenschein. Diesen erhalten sie vom Landratsamt. Mit dem Krankenschein werden allerdings nicht alle Arten von Behandlungen abgedeckt. Übernommen werden von den gesetzlichen Krankenkassen empfohlene Vorsorgeuntersuchungen sowie Kinderimpfungen. Bei anderen Behandlungen sollte im Zweifel beim Landratsamt nachgefragt werden, ob die Kosten übernommen werden. Nach 15 Monaten besteht ein Anspruch auf eine reguläre Krankenversicherung.
In dringenden Notfällen können Flüchtlinge natürlich immer einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen oder den Notarzt rufen.
Auf der Seite der Krankenkassen-Zentrale können sich Flüchtlinge in 40 verschiedenen Sprachen über das deutsche Gesundheitssystem informieren.
Energiespar-Helfer
Die Kosten für Strom und Heizung sind häufig sehr hoch. Erste Tipps und Tricks zum Energie und Geld sparen in der eigenen Wohnung geben Ihnen die mehrsprachigen Energiespar-Helferinnen- und Helfer. Terminvereinbarung unter:
Sprachkurse, Paten und Beratungsstellen
Sprach- und Integrationskurse
Vermittlung von ehrenamtlichen Paten für Flüchtlingsfamilien
Familienpaten stehen einzelnen Flüchtlingen oder Flüchtingsfamilien bei Fragen und Problemen zur Seite, damit diese sich an ihrem neuen Wohnort zurechtfinden. Denkbar sind auch gemeinsame Unternehmungen in der Freizeit, Hausaufgabenhilfe für Schulkinder und vieles mehr.
Flüchtlinge, die gerne Unterstützung durch einen Paten hätten, melden sich bei den städtischen Integrationsbeauftragten:
Beratung für Schwangere und junge Familien
Die Fachkräfte der Diakonie unterstützen Frauen und Familien in allen Fragen rund um Schwangerschaft, Partnerschaft und Familie.
Das Angebot umfasst:
- Beratung für Schwangere und junge Familien
- Beratung von Alleinerziehenden
- Schwangerschaftskonfliktberatung (staatlich anerkannt)
- Psychosoziale Beratung bei pränataler (vorgeburtlicher) Diagnostik
- Prävention/Verhütung
- Kinderwunschberatung.
Auch Informationen zu gesetzlichen Ansprüchen wie Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Kinderzuschlag, Wohngeld und mögliche andere Sozialleistungen werden erteilt.
Die Diakonie ist eine staatlich anerkannte Beratungsstelle nach §219 Strafgesetzbuch und stellt Beratungsscheine aus.
Bei Bedarf helfen die Mitarbeiter dabei, Anträge bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind" zu stellen.
Das Beratungsangebot ist ergebnisoffen, unterliegt der Schweigepflicht, ist unabhängig von Nationalität und Religionszugehörigkeit, ist kostenlos und kann zeitnah wahrgenommen werden.
Weiterführende Links
Im Online-Portal "Welcome to Baden-Württemberg" finden geflüchtete Menschen und deren Unterstützer Hilfe. In 15 Kapiteln wird dort über die einzelnen Schritte im Asylverfahren, rechtliche Grundlagen zur Integration und Unterstützungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg informiert.