Grundsteuerreform
Grundstückseigentümer können Bodenrichtwerte gutachterlich prüfen lassen
Zur Grundsteuerreform erhält die Stadtverwaltung derzeit zahlreiche Anfragen, inwieweit Grundstückseigentümer Einfluss auf die Bewertung ihrer Grundstücke nehmen können.
Die Bewertung der Grundstücke wurde im Rahmen der Grundsteuerreform durch die Finanzämter durchgeführt. Auf Grundlage dieser Bewertungen sind durch das Finanzamt Grundsteuermessbescheide ergangen, die den Eigentümerinnen und Eigentümern in den vergangenen Monaten zugestellt wurden. Gegen die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes hätten Grundstückseigentümer einen Rechtsbehelf in Form des Einspruchs einlegen können. Sofern Grundstückseigentümer keinen Widerspruch gegen ihren jeweiligen Grundsteuermessbescheid eingelegt haben, sieht das Landesgrundsteuergesetz eine Sonderregelung zur Überprüfung des jeweiligen Bodenrichtwertes vor: So besteht für Eigentümerinnen und Eigentümer die Möglichkeit, über die Beauftragung eines Gutachtens den Bodenrichtwert für ihr individuelles Grundstück überprüfen zu lassen. Ein solches qualifiziertes Gutachten, kann beim Finanzamt zur Überprüfung der Besteuerungsgrundlage eingereicht werden. Das Verfahren wird auf der Homepage des Finanzamtes Baden-Württemberg umfassend erläutert:
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu/Einreichen+eines+Gutachtens
Ein Widerspruch gegen die Grundsteuerbescheide der Stadtverwaltung Kehl, die Anfang des Jahres 2025 erhoben werden, hat ausdrücklich keine Auswirkung auf die durch das Finanzamt ermittelte Besteuerungsgrundlage. Ergäbe sich aufgrund des Einspruchs beim Finanzamt ein neuer Messbetrag, würde dieser rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 zugrunde gelegt.