Katzenschutzverordnung
Gemeinderatsbeschluss: Katzen müssen kastriert und registriert werden
Herrenlose und sich unkontrolliert vermehrende Katzen sorgen auch im Kehler Stadtgebiet für großes Tierleid. Allein 2023 wurden 220 freilebende Katzen, meist in schlechtem gesundheitlichem Zustand, ins Tierheim gebracht; 20 000 Euro musste der Tierschutzverein allein für deren Kastration aufbringen. Diesem Problem wirkt die Stadt nun entgegen: Der Gemeinderat hat am Mittwoch, 19. Februar, die „Verordnung der Stadt Kehl zum Schutz freilebender Katzen“ (bei einer Gegenstimme) beschlossen, die für alle Freigängerkatzen eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht vorschreibt. Damit soll das Leid der Tiere gemindert und für die Stadt sowie das Tierheim eine Entlastung erreicht werden. Außerdem hat der Gemeinderat den jährlichen Zuschuss ans Tierheim von 60 000 auf 75 000 Euro erhöht.
Die Katze ist und bleibt Deutschlands Lieblingshaustier. Millionen Samtpfoten versüßen ihren Besitzern den Alltag. Doch nicht alle Katzen haben ein Zuhause: Viele streifen herrenlos umher, ohne regelmäßige Fütterung oder tierärztliche Versorgung – und vermehren sich auch in Kehl unkontrolliert. 127 Städte in der Republik hätten deshalb eine Katzenschutzverordnung beschlossen, berichtete Dr. Hans-Peter Glauner, Vorsitzender des Tierschutzvereins Kehl-Hanauerland, den Stadträtinnen und -räten. Die Wirksamkeit sei inzwischen über mehrere Studien nachgewiesen. 99 Prozent der Straßenkatzen seien krank, berichtete Hans-Peter Glauner aus dem Tierheimalltag; drei Viertel der Babys von Straßenkatzen stürben innerhalb der ersten sechs Lebensmonate.
Die Katzenschutzverordnung in Kehl tritt nach Bekanntgabe in den nächsten Tagen in Kraft. Besitzerinnen und Besitzer von Katzen, die sich außerhalb des Hauses oder der Wohnung aufhalten, bleibt dann noch bis Jahresende Zeit, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.
Übrigens: Wer Katzen lediglich füttert oder sie auf seinem Grundstück duldet, gilt nicht als Katzenhalter. So tragen auch Landwirte, auf deren Höfen sich Katzen ansiedeln, keine direkte Verantwortung – können aber das Tierheim informieren und Kastrationsaktionen anstoßen.