Katzenschutzverordnung

Gemeinderatsbeschluss: Katzen müssen kastriert und registriert werden

Herrenlose und sich unkontrolliert vermehrende Katzen sorgen auch im Kehler Stadtgebiet für großes Tierleid. Allein 2023 wurden 220 freilebende Katzen, meist in schlechtem gesundheitlichem Zustand, ins Tierheim gebracht; 20 000 Euro musste der Tierschutzverein allein für deren Kastration aufbringen. Diesem Problem wirkt die Stadt nun entgegen: Der Gemeinderat hat am Mittwoch, 19. Februar, die „Verordnung der Stadt Kehl zum Schutz freilebender Katzen“ (bei einer Gegenstimme) beschlossen, die für alle Freigängerkatzen eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht vorschreibt. Damit soll das Leid der Tiere gemindert und für die Stadt sowie das Tierheim eine Entlastung erreicht werden. Außerdem hat der Gemeinderat den jährlichen Zuschuss ans Tierheim von 60 000 auf 75 000 Euro erhöht.

Die Katzenschutzverordnung soll Tierleid mindern sowie Stadt und Tierheim entlasten.

Die Katze ist und bleibt Deutschlands Lieblingshaustier. Millionen Samtpfoten versüßen ihren Besitzern den Alltag. Doch nicht alle Katzen haben ein Zuhause: Viele streifen herrenlos umher, ohne regelmäßige Fütterung oder tierärztliche Versorgung – und vermehren sich auch in Kehl unkontrolliert. 127 Städte in der Republik hätten deshalb eine Katzenschutzverordnung beschlossen, berichtete Dr. Hans-Peter Glauner, Vorsitzender des Tierschutzvereins Kehl-Hanauerland, den Stadträtinnen und -räten. Die Wirksamkeit sei inzwischen über mehrere Studien nachgewiesen. 99 Prozent der Straßenkatzen seien krank, berichtete Hans-Peter Glauner aus dem Tierheimalltag; drei Viertel der Babys von Straßenkatzen stürben innerhalb der ersten sechs Lebensmonate.


Die Katzenschutzverordnung in Kehl tritt nach Bekanntgabe in den nächsten Tagen in Kraft. Besitzerinnen und Besitzer von Katzen, die sich außerhalb des Hauses oder der Wohnung aufhalten, bleibt dann noch bis Jahresende Zeit, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.

Übrigens: Wer Katzen lediglich füttert oder sie auf seinem Grundstück duldet, gilt nicht als Katzenhalter. So tragen auch Landwirte, auf deren Höfen sich Katzen ansiedeln, keine direkte Verantwortung – können aber das Tierheim informieren und Kastrationsaktionen anstoßen.

Was ändert sich für Katzenhalter?

Für Halter von Freigängerkatzen bringt die Verordnung klare Regeln zur Kennzeichnung, Registrierung und Kastration mit sich: Spätestens bei der Trennung vom Muttertier muss jede freilaufende Katze per Mikrochip oder Ohrtätowierung gekennzeichnet und registriert werden. Ist eine Katze nach dem fünften Lebensmonat noch nicht kastriert, muss dies innerhalb von vier Wochen nachgeholt werden. Davon ausgenommen sind nur reine Wohnungskatzen ohne Freigang sowie Katzen, deren Halter eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt beantragen. Diese könnte beispielsweise für Rassekatzen erteilt werden, wenn die Besitzer glaubhaft darlegen können, dass sie die Tiere zu Zuchtzwecken halten, und die Versorgung aller Nachkommen gesichert ist. Jedoch sind auch je nach individuellem Fall andere Gründe für die Erteilung einer Ausnahme möglich.

Was gilt bei Fundtieren?

Kann eine gefundene Katze wegen mangelnder Kennzeichnung nach vier Wochen nicht einem Halter zugeordnet werden, gilt sie als Fundtier. In diesem Fall wird sie im Tierheim kastriert und kann anschließend zur Vermittlung freigegeben werden. Dank der neuen Registrierungspflicht lassen sich Halter künftig leichter ermitteln – eine deutliche Erleichterung für das Tierheim.

Wie wird mit freilebenden Katzen verfahren?

Freilebende Katzen, die nicht an den Menschen gewöhnt werden können, dürfen vom Tierheim kastriert und anschließend wieder ausgewildert werden.  Hier übernimmt die Stadt die Kosten. Stadt und Tierheim rechnen mit etwa 50 solcher Fälle pro Jahr. Bei der Kastration zwicke der Tierarzt den Katzen ein kleines Dreieck aus dem Ohr, um die erfolgte Behandlung kenntlich zu machen, erläuterte Hans-Peter Glauner.

Wann tritt die Verordnung in Kraft?

Die Katzenschutzverordnung gilt ab dem Tag der Veröffentlichung. Damit Katzenhalter ausreichend Zeit zur Umsetzung haben, müssen die Pflichten zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung jedoch erst ab dem 1. Januar 2026 erfüllt sein.

Hat die Kastration Folgen für den Jagdtrieb?

Hans-Peter Glauner nutzte die Gemeinderatssitzung auch, um Falschinformationen entgegenzutreten: So stimme es nicht, dass kastrierte Katzen keine oder weniger Mäuse jagten. Gemeinsam mit Julia Winkler, Leiterin des städtischen Bereichs Ordnungswesen, trat er auch der Befürchtung entgegen, die Katzenschutzverordnung werde zum Aussterben der Katzen beitragen.

Wie wird die Einhaltung der Verordnung kontrolliert?

Melden beispielsweise Nachbarn, dass Kater oder rollige Katzen entsprechende Laute von sich geben, nimmt der Bereich Ordnungswesen Kontakt mit den Halterinnen und Haltern auf, die dann den Nachweis über die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung erbringen müssen. Werden Gruppen von wildlebenden Katzen gemeldet, wird das Vorgehen gemeinsam mit dem Tierschutzverein festgelegt. Werden die Katzen eingefangen, werden sie kastriert und danach am Fundort wieder freigelassen. Sind einzelne Tiere darunter, bei denen sich das Tierheim eine Vermittlung in einen Haushalt vorstellen kann, wird dieser Versuch unternommen.