Gefährliche Hunde: Halterin konnte ermittelt werden
Gefährliche Hunde: Halterin konnte ermittelt werden
Die Gefahr scheint gebannt: Dem Bereich Ordnungswesen ist es inzwischen gelungen, die Halterin der beiden Hunde zu identifizieren, die wohl mehrfach andere Vierbeiner attackiert haben. Beide Hunde wurden als gefährlich eingestuft. Das bedeutet, dass sie künftig nur noch angeleint und mit Maulkorb ausgeführt werden dürfen. Der KOD bestreift den Garten der zwei Ufer weiterhin verstärkt.
Bereits als die ersten Meldungen über die Hundehalterin beim Bereich Ordnungswesen eingingen, die ihre Tiere im Garten der zwei Ufer freilaufen ließ, war der KOD dort regelmäßig unterwegs, hat die Frau aber nicht angetroffen. Von den betroffenen Hundebesitzerinnen und -besitzern, die sich beim Bereich Ordnungswesen gemeldet hatten, kannte niemand den Namen der Frau. Erst dieser Tage ist es gelungen, ihre Identität zu ermitteln und die Hundehalterin anzuhören.
Nachdem die beiden Hunde nun als gefährlich eingestuft sind, gelten die Regeln des Paragraphen vier der Polizeiverordnung für gefährliche Hunde: Der Halter oder die Halterin hat den Hund so zu halten und zu beaufsichtigen, dass keine Gefahr von ihm ausgeht und kein Entweichen möglich ist. Der Hund darf außerhalb des eingezäunten eigenen Grundstücks nur Personen überlassen werden, die zuverlässig sind. Außerdem gilt Leinenpflicht und Maulkorbzwang. Werden diese Regeln nicht eingehalten, kann – je nach Sachverhalt – der Hund beschlagnahmt werden. Im konkreten Fall muss die Halterin mit einem Bußgeld rechnen.
Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass im gesamten bebauten Stadtgebiet sowie in den städtischen Grünanlagen grundsätzlich Leinenpflicht besteht.