Leistungen
       
       
        
        
         
        
         
        
         
          
           
             
           
           
             
           
           
         
         
          
           
         
         
          
           
         
        
        
         
          
        
       
      
      
       
     Sammelerlaubnis beantragen
Das Sammeln von wild wachsenden Pflanzen und wild lebenden Tieren der nicht besonders geschützten Arten für den Handel und für gewerbliche Zwecke ist erlaubnispflichtig.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
            Für das Erteilen einer Sammelerlaubnis benötigt die untere Naturschutzbehörde einen schriftlichen Antrag, der Angaben über
           
           - den Sammelgegenstand
- die Sammelmenge
- den Sammelort und
- die Sammeldauer enthält.
            Außerdem ist ein Lageplan vorzulegen, in dem das Sammelgebiet eingezeichnet ist.
           
          Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag mit Lageplan
Rechtsgrundlage
§ 39 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz
