Führerschein beantragen
Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein.
Führerscheine für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderungen“ (z. B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Onlineantrag und Formulare
- Fahrerlaubnis - Antrag auf Ersterteilung, Erweiterung
- Vollmacht zur Abholung eines Dokuments bei der Führerscheinbehörde
Abholvollmacht der Führerscheinbehörde
Zuständige Stelle
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie erhalten den Führerschein für die jeweilige Klasse, wenn Sie
- Ihren Wohnsitz im Inland haben,
- das erforderliche Mindestalter erreicht haben:
- 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE,
- 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 oder D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW,
- 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren,
- 18 Jahre für die Klasse A2 und für die Klassen B, BE, C1 oder C1E sowie
- 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L und T
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
- die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben und
- keine in einem anderen EU-/EWR-Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen besitzen.
- Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE zusätzlich
- Vorbesitz der Klasse B
Verfahrensablauf
Sie müssen den Führerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.
Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").
Fristen
Sie müssen die theoretische Prüfung binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle erfolgreich ablegen. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag.
Gleiches gilt, wenn Sie die praktische Prüfung nicht binnen zwölf Monaten nach der erfolgreich abgelegten theoretischen Prüfung bestehen. Nach Verfall des Prüfauftrags müssen Sie einen neuen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis stellen.
Erforderliche Unterlagen
bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
zusätzlich bei den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:
- Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
- ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
- bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate)
- bei den Klassen D und D1 kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen, z.B. ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 ABs. 9 i.V.m. Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)
Kosten
- bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: EUR 38,30
- bei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit (Klassen AM, L, T): EUR 37,50
- bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzliche Kosten
Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.
Hinweise
Jugendliche können die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE (Pkw) bereits erwerben, bevor sie 18 Jahre alt sind. Informationen dazu finden Sie unter "Begleitetes Fahren ab 17".