Leistungen
Ausnahme von Gurt- und Helmtragepflicht
Hier können Sie eine Ausnahme von der Gurt- und Helmtragepflicht beantragen
Zuständige Stelle
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz.
Die Großen Kreisstädte - Achern, Kehl, Lahr (mit Kippenheim) und Oberkirch (mit Lautenbach und Renchen) und Offenburg, sind selbst zuständig.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Stellung eines Antrags sowie ggf. Einreichung der erforderlichen Unterlagen
Verfahrensablauf
Nach Antragsstellung und Einreichung der Unterlagen wird der Antrag bearbeitet und das Ergebnis bekanntgegeben.
Erforderliche Unterlagen
Ärztliche Bescheinigung (siehe Antragsformular)
Kosten
Es können Gebühren anfallen.