Stadtgrün
Baumdenkmäler
Als Naturdenkmale nach § 28 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg können sowohl Einzelgebilde (zum Beispiel wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen), als auch naturschutzwürdige Flächen von einer Größe von bis zu fünf Hektar (zum Beispiel kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar: Die Beseitigung des Naturdenkmales sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmales führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.
In der Stadt Kehl sind aktuell 19 Bäume/Naturgebilde als einzelhafte oder flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Diese können im Geoportal eingesehen werden. Dabei handelt es sich vorwiegend um wertvolle Bäume, wie zum Beispiel die Dorflinde in Bodersweier, den Eichkönig (der leider abgestorben ist) oder die Platane in Marlen am Gasthof Ochsen.
Private Baumfällungen
Nach §39 Abs. 5 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Grundstückseigentümer im Innenbereich ganzjährig Gehölzpflege- und Fällmaßnahmen betreiben. Der Artenschutz ist hierbei dennoch zu berücksichtigen: die Monate von März bis September sollten darum gemieden werden, um Vogelbrutstätten und Fledermaushabitate nicht zu stören. Kann nicht bis zum Winter gewartet werden, so muss eine Kontrolle auf Vogelbrut und Fledermaushöhlen erfolgen, um nicht gegen das Tötungsverbot zu verstoßen (§39 Abs. 1 Satz 1-3 BNatSchG). Im Winter ist auf Höhlen- und Spaltnutzung durch Fledermäuse zu achten.
Tipps für den Erhalt von Bäumen im Rahmen von Baumaßnahme finden sich im Handout „Baumschutz am Bau“ in der rechten Seitenleiste.
Streuobst
Unsere Kulturlandschaft ist geprägt von Streuobstwiesen, die einen besonderen Lebensraum für viele Tiere wie Insekten, Vögel und Fledermäuse bieten.
Die Verpachtung städtischer Streuobstwiesen in den Kehler Ortschaften erfolgt über die jeweilige Ortsverwaltung.
Pflege
Für den Erhalt von Streuobstgehölzen ist eine regelmäßige Pflege nötig. Vor allem die Mistel setzt den Bäumen zu und und tötet sie bei starkem Befall langsam ab. Weitere Hinweise zur Mistel und ihrer Beseitigung sind dem Merkblatt in der Seitenleiste zu entnehmen.
Die Stadt Kehl ist Sammelantragstellerin in dem vom Regierungspräsidium Freiburg initiierten Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen.
Naturnahe Gärten
Vielfältige, belebte Gärten dienen als Lebensraum und Nahrungsgrundlage für Insekten, Vögel und andere Tiere, die sich an das städtische Leben angepasst haben. Auch die kleinsten Gärten sind für sie wichtige Insel-Refugien, die sie zum Überleben brauchen. Für Menschen bieten naturnah gestaltete Gärten die Möglichkeit zum Entspannen und zum Erleben der Natur.
Zur Anregung wurde in Zusammenarbeit mit der AG Blühendes Kehl Infomaterial erstellt für die Gestaltung pflegeleichter Gärten unter Verwendung heimischer Arten; siehe Infokasten rechts.
Dach- und Fassadenbegrünung
Dach- und Fassadenbegrünungen sind bei der Stadt förderfähig.