Verkehrslärm

Verkehrslärm

Die Stadt Kehl als die für die Lärmaktionsplanung auf dem Gebiet der Stadt Kehl zuständige Behörde stellt gemäß § 47 d BImSchG einen Lärmaktionsplan auf. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln und die Lärmbelastungssituation für die Einwohner von Kehl zu verbessern.
Rechtsgrundlage und Auslöser der Kartierung ist die EU-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), welche im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47a-f BImSchG) sowie in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Deutsches Recht umgesetzt wurde. Anlass für die vorliegende Lärmaktionsplanung der 3. Runde ist die Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 für Hauptverkehrsstraßen1 und nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstrecken durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). Aus den Kartierungsergebnissen erwächst für die Städte und Gemeinden die Verpflichtung zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes (§ 47d BImSchG).

Die formelle Offenlage des Lärmaktionsplans der Stadt Kehl 2021 fand in der Zeit vom 7. Juni 2021 bis einschließlich 9. Juli 2021 statt. In diesem Zeitraum konnte der Lärmaktionsplan mit Anlagen im Rathaus II der Stadt Kehl eingesehen werden.
Nachdem sämtliche eingegangenen Anregungen und Bedenken geprüft und abgewogen wurden, beschloss der Gemeinderat am 15. Dezember 2021 den Lärmaktionsplan der Stadt Kehl 2018.
Der Rechtskräftige Lärmaktionsplan der Stadt Kehl:

Industrieller Lärm

Industrieller Lärm

In der Region Kehl/Straßburg und sind eine Reihe von Industrie- und Gewerbebetrieben angesiedelt. Aufgrund der geringen Distanz zwischen Industrie- und Wohngebieten kann es vorkommen, dass Bürgerinnen und Bürger durch Lärm belästigt werden, der durch die industrielle Produktion entsteht. Um die Verursacher ermitteln und geeignete Abhilfemaßnahmen einleiten zu können, sind die Städte Straßburg und Kehl auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Das untenstehende Formular ermöglicht es diesen, rund um die Uhr Lärmbelästigungen zu melden. Dabei wird darum gebeten, genaue Angaben darüber zu machen, wo, wann und in welcher Intensität der Lärm wahrgenommen wurde und welche Art von Lärm es war.


Die Angaben werden an das zuständige Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht im Landratsamt Ortenaukreis weitergeleitet. Sie können diese auch direkt unter gewerbeaufsicht@ortenaukreis.de kontaktieren.