Schülerbeförderung
Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Nähe ihrer Schule wohnen, sind oftmals auf öffentliche Verkehrsmittel oder Schülerbusse angewiesen. Grundsätzlich haben die Eltern dafür zu sorgen, dass ihre Kinder sicher zur Schule gelangen. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen der Schulträger für die Schülerbeförderung zuständig ist. Schulträger für die meisten in Kehl und den zugehörigen Ortsteilen ansässigen Schulen ist die Stadt Kehl. Die Stadt Kehl organisiert für ihre Schulen nach Maßgabe der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten und der ergänzenden Richtlinien des Landkreises Ortenaukreis die Schülerbeförderung.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Stadt ein Beförderungsangebot einrichtet. Über Einzelheiten zur Schülerbeförderung (beispielsweise Voraussetzungen, Mindestentfernung, Kostenerstattung, Eigenanteil, Verfahren) geben die jeweiligen Schulen, die Stadt Kehl oder das Landratsamt in Offenburg Antworten.