Vermietung
Das Kulturhaus ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Kehl und dient als Kulturzentrum zur Durchführung kultureller Veranstaltungen.
Vermietet werden der Veranstaltungssaal im 2. OG mit Bühne, Foyer, Toilettenanlagen und Künstlergarderobe, der Projektraum im Dachgeschoss, das untere Foyer des Kulturhauses sowie der Vorplatz.
Vermietet wird der Saal des Kulturhauses laut Gemeinderatsbeschluss vom 21.02.2018 ausschließlich an Veranstaltende, die eine Bühnensituation mit entsprechender Technik benötigen, also in erster Linie für Theater- oder Konzertprojekte. Für Mitgliederversammlungen, Feste & Feiern, regelmäßige Vereinsabende wie z.B. Chorproben, für Schulungen und Vorträge, Firmenveranstaltungen und weitere nicht-kulturelle Veranstaltungen steht der Saal nicht zur Verfügung.
Die Mietenden müssen aus Kehl kommen, das heißt entweder ihren Wohn, Vereins- oder regelmäßigen Arbeitssitz in Kehl haben. Ausnahmen gibt es für Mietende, die ihren Wohn- oder Vereinssitz in der Ortenau haben und Non-profit-Projekte durchführen, die aus den in der Kulturkonzeption 2025 genannten kulturpolitischen Zielen auch in Kehl stattfinden sollen.
Ausgeschlossen sind Veranstaltungen, wenn Tatsachen die Vermutung begründen, dass dort
- zur Missachtung der Grundwerte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, insbesondere der Unantastbarkeit der Würde des Menschen, der Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit aller Menschen unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiösen oder politischen Anschauungen, sexuellen Orientierung oder Behinderung;
- zum Verstoß gegen das Gebot des Friedens oder der Völkerverständigung; oder
- zum Unfrieden zwischen Bevölkerungsgruppen im In- oder im Ausland aufgerufen oder sonst gegen wesentliche Gemeinschaftswerte oder die Interessen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen werden wird.