Ganztagsgrundschulen
Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Stadt stellt gesamtstädtisches Planungskonzept vor
Die Stadt Kehl steht wie sämtliche Kommunen bundesweit vor der Herkulesaufgabe, bis zum Schuljahr 2026/2027 eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen umzusetzen. Um dem Rechtsanspruch erfüllen zu können, hat die Verwaltung in Anlehnung an das Stadtentwicklungskonzept „Kehl 2035“ ein gesamtstädtisches Planungskonzept entwickelt. Dabei werden in Kooperationsräumen sogenannte Schwerpunktgrundschulen festgelegt, die den Rechtsanspruch erfüllen. In den übrigen Grundschulen sollen Randzeiten (bis spätestens 14 Uhr) abgedeckt werden. Durch das Konzept lässt sich bis zum Schuljahr 2029/2030 eine gesamtstädtische Betreuungsquote von rund 90 Prozent erreichen.
Der Rechtsanspruch beschränkt sich zunächst auf Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe eins. Das umfasst auch Kinder in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). In den Folgejahren soll der Anspruch sukzessive ausgeweitet werden, sodass im Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung haben.
- Der Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung gilt an allen Schultagen, also montags bis freitags, in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und darüber hinaus auch in den Schulferien, abgesehen von einer Schließzeit von insgesamt vier Wochen.
- Dabei muss nicht jede Grundschule ihr eigenes Betreuungsangebot auf die Beine stellen. Stattdessen gibt es die Möglichkeit, ein schul-, ortsteil- oder ein gemeindeübergreifendes Angebot zusammenzustellen.
- Die Angebote der Ganztagsschule sind grundsätzlich kostenlos. Für das Mittagessen kann aber eine Gebühr anfallen. Darüberhinausgehende Betreuungsangebote sind nicht zwingend kostenfrei. Für eine flexible Nachmittagsbetreuung, Randzeitenbetreuungen oder Angebote der verlässlichen Grundschule können die Träger Beiträge verlangen.
- Die Ferienbetreuung liegt in der Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Jugendhilfe, also dem Landkreis, der diese Angebote koordinieren soll. Das ist möglich, weil Betreuungsangebote gemeindeübergreifend zusammengestellt werden können.
- An Schultagen obliegt die Aufsichtspflicht den Schulen. Pädagogische Fachkräfte sollen entsprechend geschult werden.
- Macht die Einrichtung der Ganztagsschule bauliche Veränderungen am Schulgebäude oder der Außenanlage notwendig oder muss zusätzliche Ausstattung angeschafft werden, kann dies über Investitionsprogramm des Bundes gefördert werden.
- Auch für Betriebsfolgekosten für Personal, Instandhaltung oder Ersatzbeschaffungen sind Zuschüsse vorgesehen, sind aber noch nicht weiter festgelegt.
- Ob der Rechtsanspruch auch für Grundschulförderklassen gilt, ist noch nicht abschließend geklärt.
Kooperationsraum Kernstadt
Derzeit gibt es in der Kernstadt mit der Josef-Guggenmos-Grundschule bislang eine Ganztagsschule mit 175 Kindern. Aufgrund des steigenden Bedarfs soll an vier der fünf Grundschulen ein Ganztagsschulangebot eingerichtet werden, darunter die Falkenhausenschule, die Grundschule Sundheim und die Albert-Schweitzer-Schule als Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum. An der Söllingschule soll das Betreuungsangebot der sogenannten verlässlichen Grundschule bestehen bleiben, die Betreuungszeiten jedoch (vorerst) auf 14 Uhr begrenzt werden. Die Hèctor-Kinderakademie kann somit weiter angeboten werden. An allen genannten Schulstandorten müssen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs zusätzlich bauliche Voraussetzungen geschaffen. Die Baukosten in der Kernstadt werden auf mehr als 25 Millionen Euro geschätzt.
Kooperationsraum Süd
Der Kooperationsraum Süd umfasst die Ortschaften Goldscheuer, Marlen, Kittersburg und Hohnhurst. Das bisherige Betreuungsangebot mit einer Ganztagsgrundschule in Goldscheuer und einer Halbtagsgrundschule (mit verlässlicher Grundschule bis 14 Uhr) in Marlen soll erhalten bleiben. Dadurch haben Eltern und Erziehungsberechtigte weiterhin die Möglichkeit, zwischen den Schulformen zu wählen. Während in Goldscheuer keine bedeutenden Bauarbeiten zu verrichten sind, in Marlen muss spätestens ab dem Jahr 2029 Ersatz für die derzeitigen Betreuungsräume im Kita-Teilgebäude geschaffen werden. Die Baukosten schätzt die Stadt auf rund 587 500 Euro.
Kooperationsraum Mitte
Die Ortschaften Kork, Neumühl und Odelshofen bilden den Kooperationsraum Mitte. Um den Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung zu erfüllen, soll die Korker Grundschule, deren Schulbezirk die Ortschaften Kork, Neumühl, Odelshofen und Querbach umfasst, von einer Halbtagsgrundschule mit verlässlicher Grundschule und flexibler Nachmittagsbetreuung (bis 17 Uhr) zu einer Ganztagsgrundschule mit ergänzender Betreuung umgewandelt werden. Weil im Kooperationsraum mehrere Baugebiete geplant und umgesetzt werden, rechnet die Stadt mit steigenden Schülerzahlen in Kork und plant an der Grundschule künftig mit 2,5-zügigen Jahrgängen, also zweieinhalb Klassen je Stufe. Um die Schülerinnen und Schüler am jetzigen Grundschulstandort an der Oberländerstraße unterzubringen, werden auch jene Räume im Schulgebäude benötigt, die derzeit noch von Vereinen genutzt werden. Entsprechend müsste hier für Ersatz geschaffen werden. Für Bauarbeiten an der Korker Grundschule kalkuliert die Stadt rund 868 500 Euro.
Kooperationsraum Nord
Der Kooperationsraum im Kehler Norden setzt sich aus den Ortschaften Auenheim, Bodersweier, Leutesheim, Zierolshofen und Querbach zusammen. Die Grundschule Leutesheim, deren Schulbezirk die Ortschaften Leutesheim, Bodersweier und Zierolshofen umfasst, soll zu einer Ganztagsschule um- und angebaut werden. Zusätzlich zu den geplanten Ganztagsräumen wie einer Mensa und einem Atelier soll das Schulgebäude in Leutesheim um eine Aufzugsanlage, ein weiteres Klassenzimmer, ein Schulsozialarbeitsbüro sowie einen Besprechungsraum erweitert werden. Als Investitionskosten sind bislang 2,8 Millionen Euro veranschlagt. Die Grundschule in Auenheim soll eine Halbtagsschule mit verlässlicher Grundschule und flexibler Nachmittagsbetreuung bleiben. Damit die Kinder barrierefrei zu den Betreuungsräumen kommen, soll ein Aufzug installiert werden. Außerdem soll im Hinterhof die Außenanlage umgestaltet werden. Erste Kostenschätzungen belaufen sich auf 313 350 Euro.
Grundschülerinnen und -schüler müssen mit dem Beginn des Rechtsanspruchs nicht auf Vereinstraining, Kunst- oder Musikunterricht verzichten, gibt Binja Frick, bei der Stadt unter anderem für Schulen zuständig, Entwarnung. Städte wie Offenburg offerieren eine Art Gutschein-Lösung. Damit können sich die Mädchen und Jungen am Trainings- oder Unterrichtstag von der Nachmittagsbetreuung befreien lassen. Eine ähnliche Lösung wäre auch in Kehl denkbar. „Ein flächendeckendes und qualitativ hochwertiges Ganztagsschulangebot lässt sich nur umsetzen, wenn sich möglichst viele Akteurinnen und Akteure aus Vereinen und Institutionen einbringen“, betont Binja Frick.
Eine weitere Baustelle, die in diesem Zusammenhang ebenfalls in Angriff genommen werden soll, ist die Schülerbeförderung in den jeweiligen Kooperationsräumen ab dem Schuljahr 2026/2027. Bislang wird die Schülerbeförderung vom Landkreis finanziert. Sie ist kostenlos für Grundschülerinnen und -schüler, die eine Schule in ihrem Schulbezirk besuchen oder aber eine sogenannte Lernortzuweisung an eine andere Schule haben. Zusätzlich muss die Zielschule mindestens zwei Kilometer vom Elternhaus entfernt liegen. Künftig bräuchte es jedoch für Kinder, die eine Halbtagsschule besuchen, einen Schulbus nach Unterrichtsende am Vormittag sowie einen weiteren Bus am Nachmittag, nachdem die Ganztagsschule endet.