Bodersweierer Linde

Fällung der denkmalgeschützten Linde vor der ehemaligen Schule in Bodersweier

Die alte Linde vor dem Gebäude der ehemaligen Schule in Bodersweier muss gefällt werden. Eine kürzlich durchgeführte Untersuchung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Baumsachverständigen ergab, dass der Baum nicht mehr standsicher ist.

Die alte Bodersweierer Linde ist nicht mehr standsicher und muss gefällt werden.

Anlass für die eingehende Untersuchung waren Pilzfruchtkörper am Stammfuß sowie eine insgesamt abnehmende Vitalität des Baumes. Bei der Begutachtung wurden deutliche Vitalitätsmängel festgestellt, darunter eine starke Totholzbildung in der Krone. Zudem zeigten sich am Stammfuß äußerliche Zersetzungssymptome, die auf einen Pilz aus der Gattung der Lackporlinge zurückzuführen sind. Diese Pilze verursachen oft über viele Jahre hinweg eine Fäulnis im Wurzelbereich, die zur Holzzersetzung führt. Eine Bohrwiderstandsmessung bestätigte eine tief in den Stamm reichende Fäulnis.

Der Baum steht im Ortsinneren an einer vielbefahrenen Straße sowie in unmittelbarer Nähe eines regelmäßig genutzten Gebäudes. Dadurch besteht ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Verkehrsteilnehmer und Passanten. Nur nach einem beträchtlichen Rückschnitt und einer sehr starken Kroneneinkürzung könnte die Linde noch eine gewisse Zeit stehen bleiben. Jedoch kann an einem so sensiblen Standort kein Risiko eingegangen werden.
 
Da die Linde bereits seit 1956 als Naturdenkmal unter Schutz steht, musste für die Fällung eine Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Ortenaukreises eingeholt werden. Bäume, die unter Denkmalschutz stehen, dürfen in der Regel weder gefällt noch beschädigt werden.