Erbbaurecht
Zum Wohneigentum über das Erbbaurecht
Damit sich unter anderem auch junge Familien das Wohnen im eigenen Heim leisten können, möchte die Stadtverwaltung Grundstücke, anstatt sie zu verkaufen, verstärkt über das Erbbaurecht vergeben. Weil dieses Instrument vermehrt genutzt werden soll, um Menschen Wohnraum zu bezahlbaren Konditionen bereitzustellen, ist die Stadt Kehl dem Deutschen Erbbaurechtsverband beigetreten.
Bereits 2017 hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Erwerb von städtischen Grundstücken grundsätzlich auch im Erbbaurecht möglich sein soll. Wer also ein Haus bauen möchte, muss nicht zwingend das Grundstück kaufen, sondern kann es für einen bestimmten Zeitraum pachten. In Kehl liegen die Laufzeiten üblicherweise bei zwischen 50 und 99 Jahren. Die Erbbaurechtsnehmerin oder der Erbbaurechtsnehmer darf das Grundstück in dieser Zeit nach ihren oder seinen Vorstellungen bebauen und nutzen. Dafür wird ein sogenannter jährlicher Erbbauzins fällig, der je nach Nutzung bei zwischen zwei und vier Prozent des Grundstückswertes liegt. Bei einem Wert von 100 000 Euro, werden jährlich also zwischen 2000 und 4000 Euro fällig. Wobei der Preis an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden kann. Im Normalfall kann der Vertrag nach Ablauf der Zeit verlängert werden. Passiert das nicht, zahlt die Stadt der Hausbesitzerin oder dem Hausbesitzer eine Entschädigung für das Gebäude.
„Das Erbbaurecht soll auch weniger vermögenden Menschen dabei helfen zu Wohneigentum zu kommen“, erklärt Guido Karsten, Leiter des städtischen Bereichs Liegenschaften. Außerdem trage es dazu bei, Bodenspekulationen zu verhindern und auch bei Mehrfamilienhäusern könne sich die Vergabe von Grundstücken über das Erbbaurecht positiv auf die Mietpreise auswirken. In Kehl gibt es derzeit 100 bewohnte Grundstücke, die über das Erbbaurecht vergeben sind. Auch im Hafen vergibt das Land seine Grundstücke vorzugsweise über das Erbbaurecht. Vom Beitritt zum Erbbaurechtsverband verspricht sich Guido Karsten einen konstruktiven und informativen Meinungsaustausch mit anderen Erbbaurechtsgeberinnen und -gebern.