Bundestagswahl 2025

Voraussichtlicher Termin für die Bundestagswahl: 23. Februar 2025 – Stadtverwaltung sucht Wahlhelferinnen und -helfer

Voraussichtlich am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten aufgerufen, ihre Stimme bei der vorgezogenen Bundestagswahl abzugeben. Damit der Wahlsonntag in der Kernstadt und den Ortschaften reibungslos verläuft, sucht die Stadtverwaltung noch nach Wahlhelferinnen und -helfern. Interessierte können sich bis Montag, 9. Dezember, beim Wahlamt melden. Wichtig ist: Wahlhelferinnen und -helfer müssen am Wahltag volljährig sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Bundestagswahl 2025
Welche Aufgaben haben Wahlhelferinnen und -helfer?
  • In den Wahllokalen arbeiten die Helferinnen und Helfer in zwei Schichten: vormittags und nachmittags, jeweils in Dreier-Teams.
  • Zu den Teams in den Briefwahlbezirken und in den Wahllokalen gehören zwei erfahrene Wahlvorsteherinnen und -vorsteher.
  • Vor dem Urnengang gilt es, Wahlberechtigungen zu prüfen, Stimmzettel auszugeben und dafür Sorge zu tragen, dass in den Wahlkabinen geheim abgestimmt werden kann (Wahlgeheimnis).
  • Die Wahllokale schließen um 18 Uhr. Im Anschluss daran kommen die Wahlhelferinnen und -helfer aus beiden Schichten im jeweiligen Wahllokal zusammen und zählen gemeinsam die Bundestagswahl aus.
  • Für die Briefwahlteams beginnt der Wahlsonntag um 15 Uhr in der Stadthalle mit dem Öffnen der eingegangenen Briefwahlumschläge. Die eigentliche Auszählung beginnt – gleichzeitig mit den Wahllokalen – um 18 Uhr.
  • Erfahrungsgemäß dauert die Auszählung der Bundestagswahl bis zirka 21 Uhr.

Für die Bundestagswahl gliedert sich die Kernstadt (einschließlich Sundheim) in elf Wahlbezirke, die umliegenden Ortschaften in 14, wobei es in jedem Bezirk nur ein Wahllokal gibt. Hinzu kommen acht Briefwahlbezirke.

Wer bei der vorgezogenen Bundestagswahl mithelfen möchte, meldet sich mit Vollnamen (Vorname und Nachname) sowie seiner Anschrift per Mail an wahlen@stadt-kehl.de oder telefonisch unter 07851 88-1101 oder -1105. Alle Wahlhelferinnen und -helfer erhalten eine Entschädigung in Höhe von 70 Euro (Urnenwahl) oder 60 Euro (Briefwahl). Zudem bietet das Wahlamt im Vorfeld der Wahl Schulungen an.