Winterdienst
Wintereinbruch: Betriebshof ist vorbereitet
Minusgrade und Schnee melden die Wetterdienste auch für Kehl ab Mitte der Woche. Dafür, dass die Straßen der Rheinstadt trotz der winterlichen Witterung sicher bleiben, befinden sich insgesamt 70 Betriebshofmitarbeitende in Rufbereitschaft. Wie in den vergangenen Jahren lagern auf dem Betriebshof derzeit rund 600 Tonnen Streusalz. Zudem steht eine Solemischanlage bereit, um Salz-Sole-Gemisch für präventive Einsätze zu produzieren.
Ob glatte, vereiste oder zugeschneite Straßen drohen, prüft ein Kontrolleur jeden Morgen ab 3 Uhr auf einer festgelegten Prüfstrecke zwischen Auenheim und Goldscheuer. Ist dies zu dieser Uhrzeit noch nicht der Fall, kann aber laut Wetterbericht noch eintreten, fährt er dieselbe Route zwei Stunden später erneut ab. Im Bedarfsfall informiert er den Bereitschaftsdienst, der ab 6 Uhr morgens zum Streudienst ausrückt. Für ihren Einsatz stehen den Betriebshofmitarbeitenden insgesamt 11 mit Winterdiensttechnik ausgestatte Fahrzeuge unterschiedlicher Größe zur Verfügung. Vorrangig geräumt und gestreut werden Ein- und Ausfahrten von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei, ebenso wie Brücken, Schul- und Kindergartenwege sowie Kreisverkehre. Weiterhin setzt der Betriebshof beim Winterdienst auf Prävention. Aus diesem Grund bringen die Mitarbeitenden bei trockener Witterung an neuralgischen Punkten eine Salz-Sole-Lösung auf die Straße auf. Dadurch soll verhindert werden, dass Glatteis überhaupt entsteht. Das ist sowohl kostensparend als auch umweltfreundlich, weil weniger Salz als beim normalen Streuen benötigt wird.
Hintergrund
Neben der städtischen Räum- und Streupflichtsatz steht unter https://www.kehl.de/winterdienst die vollständige Streuliste für die Kernstadt und alle Ortschaften bereit. Daraus geht hervor, welche Straßen mit welcher Priorität geräumt und gestreut werden. Der Betriebshof bittet Anwohnerinnen und Anwohner darum, enge Straßen nicht zuzuparken, damit die Räum- und Streufahrzeuge passieren können. Zum Räumen und Streuen von Gehwegen und Straßenzufahrten verpflichtet sind alle Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer. Das gilt auch für Straßen, die über keinen ausgewiesenen Gehweg verfügen. An solchen muss eine mindestens meterbreite Fläche von Schnee und Eis am Fahrbahnrand befreit werden. Werktags gilt die Räum- und Streupflicht von 7 bis 21 Uhr, sonn- und feiertags müssen die Gehbereiche zwischen 8 und 21 Uhr freigehalten werden.