Schneeflären
Ortsmitte Kork
Die Stadtverwaltung hatte sich erfolgreich beim Landesprogramm „Ortsmitten – gemeinsam barrierefrei und lebenswert gestalten“ für die Ortsmitte Kork beworben. Das Ortsmitten-Projekt ist Teil eines Landesprogramms zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Verbindung mit der Schaffung von lebendigen, verkehrsberuhigten und barrierefreien Ortsmitten. Aus insgesamt 73 Bewerbungen wurden 20 Musterkommunen ausgewählt. Das Projekt wurde unter Federführung des Ministeriums für Verkehr gemeinsam mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie dem Ministerium für Soziales und Integration konzipiert. Die Ortsmitte Kork wurde von pesch partner stadtplaner GmbH aus Stuttgart begleitet.
Die Ergebnisse aus den umfangreichen Bürgerbeteiligungen flossen in das kommunale, zweistufige Leitbild zur Ortsmitte Kork ein. Dabei werden die zukünftigen Entwicklungen differenziert betrachtet. In der Stufe 1 werden kurzfristige Maßnahmen herangezogen, während der Stufe 2 die westliche Ortsumfahrung mit Schließung des Bahnübergangs zugrunde liegt. Für eine barrierefreie Gestaltung einer lebenswerten Ortsmitte werden konkrete Handlungsempfehlungen und priorisierte Maßnahmenvorschläge im Leitbild hinterlegt.
Das externe Planungsbüro pesch partner stadtplaner GmbH, Stuttgart wird nun, nach der Kenntnisnahme durch den Gemeinderat im November 2021 auf Grundlage des vorliegenden, mit den Betroffenen erarbeitenden Leitbildes mit Stufe 1 (kurzfristige Maßnahmen) und Stufe 2 (mittelfristige Maßnahmen i. V. m. der Ortsumfahrung von Kork) den Abschlussbericht anfertigen, der als Grundlage für weitere Planungen in der Ortsmitte Kork dienen soll. Die grafische und visuelle Aufbereitung umfasst die Ergebnisse des Ortsmitten-Checks, die Dokumentation der Beteiligungsbausteine und das kommunale, zweistufige Leitbild. Der Abschlussbericht wird zukünftig hier einsehbar sein.
Gewerbegebiet Neumühl
Gemäß den Vorgaben der Raumordnung stellt die Stadt Kehl als Mittelzentrum einen zentralen Standort für die Siedlungsentwicklung im Ortenaukreis dar. Dies gilt neben der Entwicklung von Wohnbauflächen auch für gewerblich genutzte Flächen.
Im Hinblick auf einen anhaltenden Bedarf an Gewerbeflächen plant die Stadt Kehl daher die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neumühl“ mit einem Geltungsbereich von rund 18,5 ha. Das Areal mit Lage zwischen der Kernstadt Kehls und den Ortschaften Neumühl und Auenheim wird im Westen durch die Landesstraße 75 flankiert. Diese zentrale Lage im Gemeindegebiet, in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße 28 sowie direkter Anbindung an die Hafenzufahrt Ost, gewährleistet eine sehr gute Erreichbarkeit.
Die grundsätzliche Zielsetzung ist die Schaffung eines nachhaltigen Gewerbegebiets, das sowohl den Ansprüchen moderner und vielseitiger Unternehmen genügt, als auch hohe ökologische Standards erfüllt. Um ein Gewerbegebiet zu verwirklichen, das diese Qualitäten vereint, sollen unter anderem die nachstehenden Rahmenbedingungen verfolgt werden:
- Entwicklung einer Nutzungs- und Vermarktungskonzeption, die darauf abzielt zu klären, welche Arten von Betrieben gezielt in diesem und in anderen bestehenden bzw. neu auszuweisenden Gewerbegebieten angesiedelt werden sollen. Die Erschließung sowie infrastrukturelle Ausstattung des Gebiets und die Grundstückseinteilung soll entsprechend vorgenommen werden,
- Herstellung eines effizienten und flächensparenden Erschließungskonzeptes in Verbindung mit einem nachhaltigen Mobilitätsangebot (z.B. Ladestationen für E-Fahrzeuge, Car-Sharing/Car-Pooling etc.); in diesem Zusammenhang wird im Sinne einer Optimierung des Verkehrsflusses die Erschließung über einen Kreisverkehr an der Kreuzung L75/Kreisstraße 5373 (Richtung Auenheim) geprüft,
- Erstellung eines energetischen Konzeptes für eine sparsame und nachhaltige Energieversorgung (in diesem Zusammenhang wird die Versorgung mit Fernwärme aus dem Hafengebiet geprüft),
- Berücksichtigung mikroklimatischer (innerhalb des Gewerbegebiets) und mesoklimatischer (umgebungsbezogen) Aspekte und Rahmenbedingungen, z.B. Freihaltung einer west-östlich verlaufenen Frischluftschneise zur Bewahrung vorhandener Luftaustauschprozesse (vgl. Erkenntnisse der Stadtklimaanalyse),
- Herstellung/Gewährleistung einer hohen ökologischen Qualität im Gebiet, z.B. Anlage ökologisch wertvoller Grünflächen, Fassaden- und Dachbegrünung etc.,
- Reduzierung der Versiegelung auf ein mögliches Mindestmaß, z.B. stellenweise wasserdurchlässige Bodenbeläge wie Schotterrasen oder Rasengittersteine anstelle von Betonpflaster.
Der Bebauungsplan soll im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt werden. Dementsprechend ist ein zweistufiges Verfahren mit frühzeitiger Beteiligung und anschließender Offenlage sowie die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB notwendig.
Stand des Verfahrens
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.05.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neumühl“ in Kehl-Neumühl im Regelverfahren nach BauGB gefasst. Der Bereich Stadtplanung/Umwelt erarbeitet nun Entwurfsvarianten für die Erschließung und die grundlegende Struktur und wird diese im Gemeinderat darstellen. Im Nachgang erfolgt dann die Ausarbeitung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes.Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung wurde bereits beauftragt.