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Behördenwegweiser

Liegenschaften (mit Grundbucheinsichtsstelle)

Beschreibung

Der Produktbereich Liegenschaften (mit Grundbucheinsichtsstelle) nimmt die Aufgaben der Stadt Kehl als Eigentümerin von Grundstücken wahr. Er kauft und verkauft Grundstücke für die Stadt Kehl und stellt für eine Vielzahl von städtischen und öffentlichen Nutzungen geeignete Flächen bereit. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kehl betreibt der Produktbereich eine aktive Bodenpolitik mit dem Ziel, Grundstücke für öffentliche Einrichtungen, für Wohnungsbau, Handel, Gewerbe und Freizeit rechtszeitig und preisgünstig bereitzustellen. Weiter obliegt dem Produktbereich die Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke im Eigentum der Stadt Kehl oder die Verpachtung von Kleingärten sowie die Bearbeitung der Miet- und Nutzungsverhältnisse der städtischen Immobilien und sonstiger Gemeindeflächen.

Eine weitere Aufgabe besteht in der Verwaltung des Stadtwalds mit dem Ziel eines strukturierten Waldaufbaus, der die Lebensgrundlagen der heimischen Tier- und Pflanzenwelt fördert und den natürlichen Rohstoff Holz nachhaltig nutzt, was die Versorgung mit Brennholz umfasst.

 

Anmeldung für Brennholzbedarf bei der Stadt Kehl

Um die Zuteilung von Brennholz fairer zu gestalten, hat der Gemeinderat ein einheitliches Losverfahren beschlossen. Das Verfahren gilt für die Kernstadt und sämtliche Ortschaften von Kehl.

Die Anmeldefrist für das Brennholz der Saison 2023/24 erfolgte bis 05.11.2023. Nachträglich eingegangene Anfragen können aufgrund der Vielzahl der Bewerber*innen für diese Saison nicht mehr berücksichtigt werden. Sollten Sie dennoch Brennholz benötigen, so müssen Sie alternativen Bezugsquellen in der Region nutzen.

Die Anmeldung für die Saison 2024/25 erfolgt dann wieder im Oktober 2024. Näheres erfahren Sie auf der Homepage der Stadt Kehl oder in der regionalen Presse.

Durch das neue Vergabeverfahren sollen auch Menschen den Zuschlag erhalten können, die bei einer Versteigerung unter Umständen leer ausgehen würden, weil sie nicht in der Lage sind, hohe Preise zu bezahlen.

Die zur Verfügung stehende Holzmenge wird in einer gemeinsamen Abstimmungsrunde durch die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher unter den Ortschaften sowie der Kernstadt aufgeteilt. Dabei werden sämtliche vollständig und fristgerecht eingegangenen Anmeldungen mit dem Holzangebot ins Verhältnis gesetzt.

Die anschließenden Holzverlosungen in den jeweiligen Ortschaften werden von den Ortsverwaltungen und für die Kernstadt vom Bereich Liegenschaften organisiert. Dabei werden die Interessenten einzeln aus einem Lostopf gezogen und den fortlaufenden Brennholz-Losen/Poltern zugelost. Ist der entsprechende Interessent nicht vor Ort, wird er im Nachgang über sein Losglück informiert. Auch die Bürgerinnen und Bürger, die nicht zum Zuge gekommen sind, erhalten von den Ortsverwaltungen einen Hinweis. Dadurch können sie sich bei Bedarf frühzeitig anderweitig nach Brennholz umsehen. Zusätzlich werden sie in einer ausgelosten Reihenfolge auf eine Warteliste gesetzt. Sollten gegen Ende der Saison noch freie Schlagräume/Brennholz-lang Polter oder Sterholzeinheiten zur Verfügung stehen, werden diese gemeinsam an einem zentralen Termin und Ort unter den zum Termin anwesenden Kehler Bürgern verlost.

Sterholz wird zum selben Termin verlost wie Brennholz-lang oder Schlagraum. Die Zuteilung kann jedoch erst im April erfolgen, wenn das Holz in einem verkaufsfertigen Zustand ist.

 

Grundbucheinsichtsstelle:

Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotariaten bzw. bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.

Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von

  • Eigentumsumschreibungen
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Grunddienstbarkeiten
  • Vormerkungen
  • usw.

sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.

Zu den Aufgaben der Mitarbeiter*innen zählen auch:

  • die Erteilung von beglaubigten und unbeglaubigten Grundbuchausdrucken und
  • die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften, beispielsweise bei der Grundschuldbestellung ohne Unterwerfungsklausel, der Verwalterbestellung, der Löschung von Grundschulden oder der Bestellung von Dienstbarkeiten, ebenso wie bei der Vereinsanmeldung oder der Änderungsmeldung zum Vereinsregister

Die Erteilung von beglaubigten und unbeglaubigten Grundbuchausdrucken und die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Bitte wenden Sie sich an unsere Grundbucheinsichtsstelle: 07851 88 - 3153.

 

Hausanschrift

Rathausplatz 1
77694 Kehl
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Besucheranschrift

Blumenstraße 8
77694 Kehl
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (Bereich Liegenschaften) +49 7851 883150
Telefon (Grundbuchein.) +49 7851 883435
E-Mail (Grundbuchein.) grundbucheinsicht@stadt-kehl.de
E-Mail (Bereich Liegenschaften) liegenschaften@stadt-kehl.de

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Übergeordnete Dienststellen

Fachbereich 3: Finanzen