Sicherstellung menschengerechter Arbeitsbedingungen - Beratung
Die Sicherstellung menschengerechter Arbeitsbedingungen umfasst sowohl Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen als auch zum Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, die sich sowohl aus physikalischen Einflüssen wie Lärm, Geruch, Licht etc. als auch aus chemischen Einflüssen durch den Kontakt oder den Umgang mit Gefahrstoffen oder biologischen Einflüssen durch mangelhafte Hygiene am Arbeitsplatz oder Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen ergeben können. Ergonomisch ungünstige Arbeitsplatzgestaltungen stellen ebenso eine Gesundheitsgefahr dar wie psychische Fehlbelastungen durch räumliche Enge, Über- oder Unterforderung, übermäßigen Stress, Lärm- und Lichtemissionen.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert den Arbeitgeber auf, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Hierzu hat er eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, regelmäßig fortzuschreiben und eine geeignete Arbeitssicherheitsorganisation gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) aufzubauen.
Gesetzliche Grundlage zur Beurteilung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten sind Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung u.v.m.
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zeigt zudem auf, welche Vorschriften beim Inverkehrbringen von Produkten zu beachten sind. Der Arbeitgeber ist aufgefordert, im Sinne der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes nur Geräte und Produkte im Arbeitsablauf zu verwenden, die dem Produktionssicherheitsgesetz und dem nachgeordneten Regelwerk genügen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht beraten Sie auf Anfrage gerne und kompetent bei der Auslegung und Umsetzung des oben erwähnten, komplizierten Regelwerkes in der Praxis. Meist führt die Beratung neben einer Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen auch noch zu Kosten- und Zeitersparnis bei Genehmigungsverfahren.
Zur Sicherstellung menschengerechter Arbeitsbedingungen gehört ebenfalls die vertrauliche Bearbeitung von Beschwerden.
Erforderliche Unterlagen
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