Stadtentwicklungskonzept 2035
Das war die zentrale Frage in einem breitangelegten Beteiligungsprozess, der im Herbst 2017 begonnen hat. Weit mehr als 1500 Bürgerinnen und Bürger haben an der vom Stuttgarter Büro Reschl Stadtentwicklung konzipierten Haushaltsbefragung teilgenommen, waren an Workshops und Fokusgruppengesprächen beteiligt. Auch Kinder und Jugendliche haben ihre Vorstellungen dazu eingebracht, wie ihre Stadt einmal aussehen soll. Die Ergebnisse dieses sehr breit angelegten Beteiligungsprozesses sind eingeflossen in das 246 Seiten umfassende Werk mit dem Titel „Stadtentwicklungskonzept Kehl 2035 (62,4 MB)“, das jetzt eingesehen werden kann: online und in gedruckter Form in der Mediathek sowie im Rathaus I oder in den Ortsverwaltungen.
Wichtige Themen im Konzept sind eine soziale Stadtentwicklung mit bezahlbarem Wohnraum, einer ausreichenden Zahl an Plätzen in den Kindertageseinrichtungen sowie in der Ganztagsbetreuung in den Schulen. Moderne, digitalisierte Schulgebäude, flächendeckende Breitbandversorgung, intelligente Mobilitätskonzepte, Klimafolgenanpassung und Klimaschutz sind zentrale Themen der Stadtentwicklung ebenso wie Integration und Inklusion.
Einzelhandelskonzept
Die vom Gemeinderat der Stadt Kehl beschlossene Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Kehl stellt mit der öffentlichen Bekanntmachung ein städtebauliches Entwicklungskonzepte im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dar und ist insbesondere bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.
Der Gemeinderat der Stadt Kehl hat am 20.03.2013 in öffentlicher Sitzung das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept für die Stadt Kehl als Grundlage für Entscheidungen für die weitere städtebauliche Entwicklung in Kehl mit dem vorrangigen Ziel der Stärkung der Kehler Innenstadt und dem Erhalt der Nahversorgung in den Stadtquartieren und Ortsteilen beschlossen.
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 20.03.2013 die Sortimentsliste als Grundlage für die weitere Entwicklung und die folgende Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs der Kehler Innenstadt beschlossen.
Vergnügungsstättenkonzept
Die Vergnügungsstätten-Konzeption soll mit dazu beitragen, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Ziel ist es, ein Steuerungsinstrument für die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten für das gesamte Stadtgebiet zu schaffen. Die Vergnügungsstätten-Konzeption bildet die Grundlage für Genehmigungen nach § 34 BauGB und für Festsetzungen in Bebauungsplänen.
Das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Kehl von Juni 2009 kann gegen eine Schutzgebühr von 30 Euro angefordert werden.