Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen
als Nachweis für die alleinige elterliche Sorge.
Sie sind mit dem Vater Ihres Kindes nicht verheiratet beziehungsweise waren das auch nie? Und Sie benötigen einen Nachweis, dass Ihnen die alleinige elterliche Sorge für Ihr Kind zusteht?
Dann können Sie bei uns eine schriftliche Auskunft erhalten, ob für Ihr Kind eine Eintragung im Sorgeregister vorliegt. Falls keine Eintragung vorliegt, dient diese Auskunft als Nachweis (zum Beispiel für Behörden, Banken, Schule, Kindergarten, Ärzte etc.), dass Sie gegenwärtig das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind haben.
Zuständige Stelle
Das Jugendamt, in dessen Bereich Sie als Mutter des Kindes wohnen.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie können eine Auskunft beantragen, wenn
- Sie mit dem Vater Ihres Kindes nicht verheiratet sind und
- Sie auch nie mit ihm verheiratet waren
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag schriftlich stellen.
- Sie reichen den ausgefüllten Antrag per Post beim Jugendamt Ihres Wohnortes ein.
- Das Jugendamt prüft den Antrag. Falls der Geburtsort Ihr Kind in dem Bereich eines anderen Jugendamtes liegt, wird hier nachgefragt, ob in dem dortigen Sorgeregister ein Eintrag für Ihr Kind vorliegt.
- Falls kein Eintrag im Sorgeregister vorliegt, wird Ihnen die schriftliche Auskunft per Post oder E-Mail zugesandt
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Kopie Ihres Personalausweises
Kosten
keine
Hinweise
- Bei miteinander verheirateten oder geschiedenen Eltern kann eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden.
- Ausländische Vorschriften und gerichtliche Entscheidungen werden nicht geprüft.
Freigabevermerk
28.02.2023 Landratsamt Ortenaukreis - Jugendamt