Starkregensicherung

Nach hohen Wasserständen in der Kanalisation: TDK ruft Hausbesitzer zur Vorsorge bei Starkregen auf

Die Technischen Dienste (TDK) rufen Hauseigentümer zur Vorsorge für starke Regenfälle auf. 

Die starken Regenfälle vor Pfingsten haben die Kanalisation in den südlichen Kehler Ortsteilen an ihre Kapazitätsgrenze gebracht. Das lag daran, dass in Gebäude eindringendes Regen- und Grundwasser in den Schmutzwasserkanal geleitet wurde. Deshalb rufen die Technischen Dienste Kehl (TDK) die Hauseigentümer zur Vorsorge und zum richtigen Verhalten auf.

Im öffentlichen Bereich und bis zur Grenze der Privatgrundstücke sind die TDK für die Beseitigung sowohl von Schmutz- als auch von Regenwasser zuständig. Auf dem Privatgrundstück und im eigenen Haus tragen die Eigentümerinnen und Eigentümer die Verantwortung. Dies ist in der Abwassersatzung der Stadt Kehl geregelt.

Dringt Regen- oder Grundwasser in ein Gebäude ein, beispielsweise in den Keller, muss dieses nach draußen in den Regenwasserkanal geleitet werden und darf nicht ins Abwassersystem gepumpt werden. Außerdem werden Hausbesitzerinnen und -besitzer gebeten, sicherzustellen, dass in allen Entwässerungsleitungen – also sowohl für Schmutz- als auch für Regenwasser – Rückstauklappen eingebaut und funktionsfähig sind. Grundstückseigentümer sind nämlich gemäß Paragraf 20 der Abwassersatzung verpflichtet, ihr Grundstück gegen Rückstau zu sichern.
Rückstauklappen verhindern, dass Abwasser in die Anschlussleitung des Hauses gelangen kann, wenn der Hauptkanal im öffentlichen Bereich überfüllt ist. Dies ist vor allem dann sehr wichtig, wenn die Hausanschlussleitungen unter dem Straßenniveau liegen. Gebäudeeigentümer, die keine derartigen Schutzeinrichtungen eingebaut haben, sollten sich dringend an einen Installateur wenden. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass Starkregenereignisse zunehmen. Die Hauseigentümerinnen und -eigentümer sind in der Pflicht, sich um eine regelmäßige Wartung der Rückstausicherung zu kümmern.