Absolutes Halteverbot

Absolutes Halteverbot und Parkscheibenpflicht in der Hauptstraße

Auf der Hauptstraße gilt nun zwischen der Hausnummer 111 und 117b ein absolutes Halteverbot.

Ein absolutes Halteverbot wurde auf der Hauptstraße zwischen der Hausnummer 111 und 117b angeordnet. Grund dafür sind häufige Beschwerden über Autofahrerinnen und Autofahrer, die ihre Fahrzeuge vor allem in den Abend- und Nachtstunden dauerhaft im eingeschränkten Halteverbot und teilweise auf dem Radschutzstreifen vor den Parkbuchten abstellen. Busse, die bis 1 Uhr nachts das Busrendezvous am Rathaus ansteuern, können die Stelle mitunter nur schwer passieren.

Lieferantinnen und Lieferanten, welche die umliegenden Geschäfte ansteuern, können die Parkbuchten auf der gegenüberliegenden Seite nutzen.
Auf diesen gilt sofort werktags von 7 bis 18 Uhr eine Parkscheibenpflicht mit einer Höchstparkdauer von einer Stunde. Sollte der Lieferverkehr damit Schwierigkeiten haben, behält sich die Stadt eine Absenkung der Höchstparkdauer auf 30 Minuten vor.