Benutzungsinfos
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Anmeldung
Wer nur Zeitungen oder Zeitschriften lesen oder in der Mediathek mit unseren Medien arbeiten möchte, muss sich nicht anmelden. Zur Ausleihe benötigt man aber einen Mediatheksausweis.
Die Anmeldung erfolgt mit deutschem Personalausweis oder sonstigem gültigen Identitätspapier in Verbindung mit einem Adressnachweis. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kann die Erlaubnis der Eltern verlangt werden.
Der Mediatheksausweis ist nicht übertragbar. Bitte teilen Sie Adressänderungen und Ausweisverlust umgehend persönlich, telefonisch 07851 88-2626 oder per Mail mediathek@stadt-kehl.de mit.
Ohne Mediatheksausweis ist leider keine Ausleihe möglich!
Sie können maximal 50 Medien ausleihen.
Besonders gekennzeichnete Nachschlagewerke sowie die neuesten Ausgaben der Zeitungen und Zeitschriften sind nicht entleihbar.
Verlängern und Vorbestellen
Verlängern
Alle Medien können persönlich, telefonisch, schriftlich und online bis zu zweimal verlängert werden. Versäumnisgebühren lassen sich so leicht vermeiden. Dies ist nicht möglich, wenn Vorbestellungen vorliegen oder bereits gemahnt wurde. Bitte beachten Sie, dass manche Medienarten nicht verlängerbar sind.
Vorbestellen
Medien, die ausgeliehen sind, können gegen eine Gebühr vorbestellt werden. Sie werden benachrichtigt, sobald der Titel in der Mediathek eingetroffen ist. Die vorgemerkten Medien werden 14 Tage für Sie zurückgelegt. Bitte bedenken Sie, dass aufgrund verschiedener Faktoren (unpünktliche Rückgabe oder bereits vorliegende Vormerkungen anderer Mediatheksbenutzer*innen) eine genaue Auskunft über den Zeitpunkt der Verfügbarkeit nicht möglich ist.
Gebühren und Leistungen
Sie erhalten bei der Ausleihe einen Zettel mit den Daten für die Rückgabe. Bitte beachten Sie das Rückgabedatum. Sie erhalten keine weitere schriftliche Mitteilung, bei nicht rechtzeitig erfolgter Rückgabe werden Säumnisgebühren pro Medium fällig.
Die Mahnkosten addieren sich jeweils. Werden Medien trotz Aufforderungen nicht abgegeben, wird der Vorgang an die Stadtkasse übergeben, die ihnen den Neuwert und zusätzlich einen Verwaltungskostenbeitrag in Rechnung stellt.